GWG  

22.05.2020 | Training - Wie geht es weiter...?
für uns am Montag jedenfalls noch nicht....

(wo)  Während die meisten Vereine nach Vorlage des Konzeptes bzw. der Aktualisierung bereits am Montag oder Dienstag mit dem Training beginnen können, arbeitet die Stadt noch an der Nutzbarkeit von 6 Turnhallen, zu denen auch die Turnhalle1 der RHS gehört....Deshalb haben wir trotz Vorlage des Konzepts leider noch kein grünes Licht...
Hinweis:
Bitte denkt daran, dass eine Teilnahme am Training nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist. Die Einzelheiten findet ihr in der mail an alle vom 17.5.2020. "Offenes Training" findet nicht statt.

Quelle:
https://www.giessen.de/Kurzmen%C3%BC/Startseite/St%C3%A4dtische-Sporthallen-ab-Montag-wieder-offen.php?object=tx,2874.5&ModID=7&FID=2874.3780.1

Stadt Gießen/20.05.2020

"Städtische Sporthallen ab Montag wieder offen

Ab kommenden Montag (25.5.2020) sind fast alle Gießener Sportstätten (Hallen und Außensportanlagen wie Fußballplätze, Leichtathletikanlagen, Baseball-Field, …) wieder für den Trainingsbetrieb der Vereine geöffnet.

Einschränkungen gibt es nur bei einer Doppelbelegung von Halle- und Bühnenfläche, da ein zeitgleiche Parallelnutzung nicht möglich ist. Die meisten Vereine in den städtischen Sportstätten können aber wieder loslegen. Auch der Zugang zum Kunstrasen-Fußballplatz „An der Volkshalle“ ist für den Trainingsbetrieb ab sofort wieder für die Sportvereine geöffnet, inklusive Zugang zur WC-Anlage im Funktionsgebäude.

Voraussetzung für all das aber ist: Jeder Verein, der städtische Sportanlagen wieder nutzen will, muss dem städtischen Sportamt ein entsprechendes Hygiene-Konzept vorlegen. Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz freut sich darüber, dass die meisten Vereine in der letzten Woche bereits tätig geworden sind und damit sehr schnell dazu beigetragen haben, dass Sport im Verein unter Corona-Bedingungen wieder möglich ist: „Es hat uns sehr positiv überrascht, wie schnell und konstruktiv die Vereine zusammen mit unserem Sportamt daran gearbeitet haben, die Voraussetzungen für Sport zu schaffen. Ich bin sicher, das wird alle Mitglieder freuen. Viele haben den Sport schmerzlich vermisst, wie schön, dass er wenigstens jetzt teilweise in den Alltag zurückkehren kann.“ Die OB appellierte dabei an alle Sportler/innen: „Achten Sie dabei immer selbst auf Abstand und Hygiene. Wir müssen weiter achtsam sein.“

Die Voraussetzung zur sportlichen Nutzung der Hallen und Plätze hat die entsprechende Landesverordnung und jüngst eine genauere Verordnung des Landkreises Gießen nochmals präzisiert. In einem 20-Punkte-Programm hat das Gießener Sportamt zusammengefasst, was Vereine dafür tun müssen, um ihre Sportler/innen vor Ansteckung zu schützen. Das Papier ist als Grundlage für die Erarbeitung der Hygiene-Konzepte allen Vereinen zur Verfügung gestellt worden. Die daraus resultierenden Maßnahmen müssen dem Sportamt übermittelt werden, damit dieses die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ermöglichen kann. OB Grabe-Bolz dazu klarstellend: „Den sicheren Trainingsbetrieb unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, bleibt dabei aber in der Verantwortung jedes Vereins und jedes Sportlers selbst. Wir genehmigen keine Hygienekonzepte, sondern beraten bei der Erstellung.“

Geregelt sein muss u.a., dass stets - auch beim Training - ein ausreichend großer Abstand von 2 Metern gehalten wird. Training muss also (körper-)kontaktfrei stattfinden. Es dürfen keine Simulationen von Wettkämpfen bzw. Spielsituationen stattfinden. Sportgeräte sind in der Regel von den Vereinen zu stellen, ggf. notwendige Reinigungen/Desinfektionen sind zu verantworten. Gemeinschaftlich genutzte Sportgeräte (z.B. Matten, Bänke etc.) sind nach der Nutzung durch die Sportgruppe zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume dürfen nicht genutzt werden. Sportler/innen müssen also in Sportkleidung zum Training kommen.

Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen ist nicht möglich, Zuschauer/innen sind nicht zugelassen. Zwischen den einzelnen (Vereins-) Sportgruppen soll zudem kein Kontakt entstehen. Die Vereine sind auch verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen, die im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette vorgelegt werden müssen.

„Wir haben uns bemüht, die Sportstätten schnellstmöglich wieder für die Sportgruppen zugänglich zu machen. Wir bitten aber auch um ein wenig Geduld, sollte es im Einzelfall noch einige Tage dauern“, so die OB abschließend."

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