GWG  

11.08.2015 | ANMELDUNG ZUM SOMMERFEST

(he)  §§ 6 & 7 der TT-Satzung

Das Sommerfest ist eine Pflichtveranstaltung für aktive Mitglieder, siehe §§ oben. De facto wäre eine Anmeldung gar nicht nötig, sondern eine Abmeldung mit Begründung (Attest oder Entschuldigung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten). Also auf und doodelt mal fleißig.!!!

A R schreibt am 28.08.2015 10:44:40:
Um wie viel Uhr startet denn das SoFe?

  schreibt am 31.08.2015 13:05:00:
...gg. 14.30 Uhr

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