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20.06.2018 | Auf- und Abstieg, aber wie richtig?

(wo)  hier im Anschluss an die Kommentare von Daniel, Jörn und Volker noch ein paar Gedanken zur Auf- und Abstiegsregelung...

Die Frage von Volker ist für die kommende Runde leider eigentlich nur noch theoretischer Natur, denn mit Veröffentlichung der Klasseneinteilung ist ein an sich gebotenes weiteres Auffüllen nicht mehr zulässig.
Die Klasseneinteilung ist veröffentlicht und damit verbindlich.

Für die Zukunft lohnt sich trotzdem noch ein Blick auf die Auf- und Abstiegsregelung, die bis zum 30.6. für die folgende Runde zu veröffentlichen ist.

Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss nach 3.4.6 der WO eindeutig hervorgehen, ob ein Relegationsaufstieg stattfindet und welche Tabellenplätze zur Teilnahme an den dafür erforderlichen Mannschaftskämpfen berechtigen. Daher reicht meiner Meinung nach eine Kennzeichnung im click-tt mit Dreiecken (Beispiel: 1. Kreisklasse zur Kreisliga) allein nicht aus, denn es wäre nicht ersichtlich, ob eine Relegation (oder wie in der letzten Runde im Kreis durchgeführt) ein "vorsorgliches Aufstiegsspiel der Tabellendritten stattfinden soll, wenn das Innere des Dreiecks leer ist. Vielleicht kann man sich aber noch damit darüber hinweg helfen, dass bei nicht eindeutiger Regelung keine Relegation der Tabellendritten gemeint oder gewollt ist sondern eben nur das "vorsorgliche Aufstiegsspiel", das aber im Regelfall im "normalen" Klassenbetrieb gar nicht gebraucht wird.


Im ersten Schritt bei Anwendung von 3.4.8. der WO muss die Aufüllregelung beschlossen und veröffentlicht werden:

"3.4.8 Auffüllregelung
Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sieben Maßnahmen Abstieg, Direktaufstieg, Erteilung eines Sonderstartrechts, ggf. Relegationsaufstieg, Einreihen der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben, Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und Auffüllen der darüber liegenden Gruppe noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden die freien Plätze nach der Reihenfolge vergeben, die vom DTTB, den Verbänden und ggf. deren Gliederungen spätestens am 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit zu veröffentlichen ist.
Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spiel- klasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften."

Sind dann noch Plätze frei, ist im zweiten Schritt die für Hessen geltende Auffüllreihenfolge zu beachten:

"Auffüllreihenfolge:

1. Teilnehmer an den Entscheidungsspielen entsprechend der Platzierungsreihenfolge
2. verminderter Abstieg mit Ausnahme des Tabellenletzten
3. vermehrter Aufstieg der Tabellendritten, gemäß der allgemeinen Auf- und Abstiegsregelung (oder der entsprechende Platz der für die Spielklasse gültigen Auf- und Abstiegsregelung)
4. verminderter Abstieg des Tabellenletzten richtigrichtig
5. vermehrter Aufstieg bis Platz fünf

Durch vermehrten Aufstieg gemäß 3 oder 5 der Auffüllreihenfolge kann es zu einer Überschreitung der Sollstärke kommen. In diesen Fällen spielt die betroffene Gruppe mit einem entsprechenden Überhang, und am Ende der Spielzeit erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend."

Deshalb widerspricht ein "vorsorgliche Aufstiegsspiel" im Grunde den Bestimmungen der WO, denn wie Jörn das schon zutreffend beschreibt, es wird nach und nach aufgefüllt, bis alle freien Plätze vergeben sind.
Kappt man dagegen die Aufüllreihenfolge bereits ab Platz 4, muss man unter Umständen auch damit leben, dass die erforderliche Anzahl von Mannschaften zum Auffüllen auf Sollstärke dann nicht mehr zur Verfügung steht. Da im Vorfeld der Runde bis zur Vereinsmeldung völlig offen ist, wieviele freie Plätze aufgefüllt werden müssen, sollte sich eigentlich die Frage nach einer zusätzlichen Beschränkung der in Betracht kommenden Mannschaften über 3.4.8 WO hinaus gar nicht erst stellen.

Bei korrekter Handhabung der Auffüllregelung kann niemals mehr als ein Überhang von einer Mannschaft entstehen, und der wird regelgerecht am Ende der Spielzeit durch vermehrten Abstieg entsprechend wieder ausgeglichen...

  schreibt am 21.06.2018 20:49:37:
...ich habe es komplett gelesen, lieber Wo, aber sollte ich es sinngemäß wiederholen müssen, so würde ich kläglich scheitern. Aber da 8für wirst auch fürstlich entlohnt...

  schreibt am 21.06.2018 20:51:50:
... dafür wirst Du auch... habe es auf meinem Mäusekino geschrieben...

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