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29.01.2021 | Universitätsstadt Gießen
Die Oberbürgermeisterin -
MITTEILUNG an alle Gießener Sportvereine:
Städtische Sportstätten und Sportanlagen weiterhin geschlossen

(wo)  ...vor Mitte Februar tut sich nichts

Universitätsstadt Gießen

Die Oberbürgermeisterin


Universitätsstadt Gießen • Dezernat I • Postfach 110820 • 35353 Gießen



An alle Gießener Sportvereine Berliner Platz 1
35390 Gießen

 Auskunft erteilt: Herr Tobias Erben
Zimmer-Nr.: 04-029
Telefon: 0641/306-1704
Telefax: 0641/306-2136
E-Mail: sportamt@giessen.de

Datum: 27. Januar 2021

MITTEILUNG an alle Gießener Sportvereine:
Städtische Sportstätten und Sportanlagen weiterhin geschlossen


Guten Tag,

die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie in Stadt und Landkreis mit den sinkenden Fallzahlen geben Hoffnung. Die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung vom SARSCoV-2-Virus greifen.

Wir alle müssen seit fast einem Jahr Einschränkungen hinnehmen und akzeptieren. Alle gesellschaftlichen Bereiche sind davon betroffen. So auch der Sport. Unsere Gießener Sportvereine sind vorbildlich mit dieser schwierigen Situation umgegangen. Sie alle haben viel Engagement, Zeit und Geld in die Umsetzung der Hygienekonzepte für die einzelnen Sportgruppen in den unterschiedlichen Sportstätten investiert.

Der Wunsch zur schnellstmöglichen Rückkehr zur Durchführung von Sportangeboten ist verständlich und nachvollziehbar. Ich bitte Sie und Ihre Vereinsmitglieder aber noch um Geduld, bis wir unsere städtischen Sportstätten und Sportanlagen wieder für den Freizeit- und Amateursport öffnen.

Die Möglichkeit, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes Sport zu treiben, besteht daher nur bei vereinseigenen oder privaten Sportanlagen.
Die Vorgaben der hessischen „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“
(https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen) sowie die Allgemeinverfügung vom Landkreis Gießen (www.lkgi.de) gelten in der jeweils aktuellen Fassung.
– 2 –
Das oberste Ziel ist und bleibt, die Kontakte aller Menschen zu begrenzen und damit die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten wieder zu ermöglichen. Jeder Betreiber von eigenen Sporteinrichtungen sollte daher prüfen, ob er eine vorzeitige Öffnung wirklich vornehmen möchte.

Wir werden die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland, Hessen und in Stadt und Landkreis Gießen weiter abwarten. Mitte Februar 2021 können wir eine Neubewertung der Gesamtsituation vornehmen. Somit bleiben die städtischen Sportstätten und Sportanlagen bis auf weiteres geschlossen.

Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Die Landesverordnung sieht weiterhin Ausnahmen im Spitzen- und Leistungssport sowie Schulsport vor. Hierfür sind umfassende Hygienekonzepte zu erstellen und einzuhalten, so dass in diesen Ausnahmefällen die städtischen Sportstätten von uns zur Verfügung gestellt werden.

Das Sportamt steht Ihnen für Beratungen gerne zur Verfügung.
Bitte informieren Sie alle Vereinsmitglieder sowie Trainer*innen und Sportler*innen!

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen



Dietlind Grabe-Bolz
Oberbürgermeisterin

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