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03.05.2020 Lesenswert: Tischtennis in der Pandemie - alternative Vorschläge für ein verantwortungsvolles und praktikables Tischtennistraining 
26.04.2020 Siehe Kommentar vom 22.04.2020  
21.04.2020 Empfehlungen des DTTB zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis   (1)
17.04.2020 HTTV: Spielbetrieb bis zum 31. Mai 2020 ausgesetzt - Veranstaltungen werden abgesagt  
02.04.2020 Entscheidungen zum Umgang der in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befindlichen Mannschaften 
01.04.2020 Saison beendet!  (3)
24.03.2020 Wie soll's sportlich weitergehen...? 
17.03.2020 Sportamt Gießen schließt mit sofortiger Wirkung die städtischen Hallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres...  
14.03.2020 Aufgrund der aktuellen Entwicklung stellen wir das Training bis auf Weiteres ein. 
12.03.2020 Eilmeldung - Hessischer Tischtennis-Verband setzt kompletten Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung bis zum 17. April 2020 aus   (3)


03.05.2020 | Lesenswert: Tischtennis in der Pandemie - alternative Vorschläge für ein verantwortungsvolles und praktikables Tischtennistraining

(wo)  Autoren: - Dr. med. Adela Žatecky, Ärztin und Medizinjournalistin, hat in der Virologie über die HIV-Infektion promoviert, während ihrer praktisch ärztlichen Tätigkeit unter anderem in der anonymen AIDS-Beratung gearbeitet und unterstützt momentan das CoViD-19-Ärzteteam am Gesundheitsamt des Kreises Offenbach; sie ist außerdem C-Lizenz-Trainerin beim TTV Offenbach.- Markus Reiter, A-Lizenz-Trainer, C-Vereinsmanager, Übungsleiter Prävention und Ressortleiter Lehrwesen des hessischen TischtennisverbandesHTTV

Im Zeitalter der CoViD-19-Pandemie wird „Social Distancing“ unsere Lebensweise wohl noch viele Monate bestimmen. Tischtennis ist eine Sportart, die gerade im Hinblick auf die Distanz zum Trainingspartner ein gemeinsames Sporttreiben ohne Ansteckungsrisiko ermöglicht: Es ist kein Kontaktsport, denn die Spielpartner sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander entfernt. Dies ist eine Chance für unsere Sportart und sollte so auch kommuniziert werden. Die bisherige Kommunikation hierzu wirft allerdings eher Fragen und Zweifel auf:

Am 21. April 2020 hat der Deutsche Tischtennisbund (DTTB) einen zweistufigen Maßnahmenkatalog für den Zeitpunkt, ab dem die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelockert werden, vorgeschlagen. Die darin beschriebenen Maßnahmen stießen, sowohl bezüglich der Sinnhaftigkeit als auch bezüglich der Durchführbarkeit, auf Kritik und Unverständnis.

Im Folgenden wird daher ein alternativer Maßnahmenplan vorgeschlagen. Im Anschluss daran folgen Hintergründe und Erläuterungen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Überlegungen hierzu für Interessierte verständlich zu machen.
Vorschläge für eine gute und praktikable Risikoreduktion beim Tischtennistraining; die zu treffenden Maßnahmen sollten sich an den ALLGEMEINEN EMPFEHLUNGEN zur Risikoreduktion einer Coronavirus-Übertragung orientieren, also:

1. Abstand halten (mind. 1,5 m)
2. Handhygiene: Händewaschen vor dem Sport, am besten auch Händedesinfektion zwischendurch (beim Partnerwechsel, beim versehentlichen Husten/Niesen in die Hand); kein Handabwischen am Tisch, daher Handtuch obligatorisch.
3. Husten-Hygiene: Husten in die Ellenbeuge
4. Bei Anzeichen einer Erkältung unbedingt zu Hause bleiben!
Zur besseren Umsetzung dieser allgemeinen Empfehlung werden im Rahmen des Tischtennistrainings die folgenden ERGÄNZENDEN TT-SPEZIFISCHEN REGELUNGEN vorgeschlagen:
5. Begrüßungsrituale mit Körperkontakt werden untersagt (kein Abklatschen, Händeschütteln, Umarmen und Küssen)
6. Die Teilnehmerzahl beim Training wird anhand der Hallengröße auf eine Höchsteilnehmerzahl begrenzt. Als Hilfestellung dient unsere Wettspielordnung (WSO), bei der unter WSO I 1.1.3 die Spielboxengröße definiert wird (5m x 10 m). Maximale Teilnehmerzahl = Anzahl Tische x 2, maximal 1 zusätzl. Teilnehmer pro 2 gestellte Tische, pausierende Teilnehmer beachten Abstandsregel
7. Schlägerhygiene: Kein Schlägertausch, kein Anhauchen, Ablecken und Anspucken des Schlägers
8. Umkleideräume und Duschen werden nicht benutzt
9. Auf gute Durchlüftung der Halle achten
10. Keine Doppel, kein Rundlauf und keine sonstigen GruppenspielePrävention – was bedeutet das?

Die von den Landes- sowie von der Bundesregierung vorgeschlagenen und verbindlich angeordneten Empfehlungen und Gesetze zur Prävention beinhalten Maßnahmen, die das Risiko einer Ansteckung mit den neuen Coronavirus SARS-CoV-2 lediglich reduzieren, aber nicht vollständig verhindern können. Wer den absoluten Schutz will, erreicht dies nur mit zu Hause bleiben und vollständiger Isolation. Jeder, der das Haus verlässt, setzt sich bereits einem gewissen, wenn auch geringen Infektionsrisiko aus. Für den Sportler beginnt dieses Risiko meist schon, bevor er überhaupt die Trainingshalle erreicht, denn viele nutzen für die Anreise öffentliche Verkehrsmittel. Ein absoluter Schutz vor Ansteckung wird also ohnehin nicht zu erreichen sein. Die Virusprävention in der Tischtennishalle sollte also die bestmögliche Risikoreduktion bezüglich der Virusübertragung bieten, aber keinen absoluten Schutz vorgaukeln. Das Risiko, im Rahmen einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 eine schwere oder sogar tödliche Erkrankung zu erleiden, ist individuell sehr unterschiedlich. Es hängt ab von verschiedenen Vorerkrankungen sowie vom Alter. Letztlich kommen aber auch bei jungen und mutmaßlich gesunden Menschen vereinzelt schwere und tödliche Verläufe vor – so wie dies auch bei anderen Atemwegserkrankungen zu beobachten ist. Zudem sollten sich auch junge, gesunde Menschen stets bewusst sein, dass sie im Falle der Selbstansteckung wiederum weitere Menschen in ihrem engen Umfeld anstecken können, bevor sie überhaupt selbst Symptome entwickeln. Denn das Stadium mit der höchsten Virusvermehrung und somit der maximalen Ansteckungsfähigkeit liegt bereits ein bis zwei Tage vor dem Einsetzen der ersten eigenen Symptome, und auch vollständig symptomfreie Infektionsträger sind über mehrere Tage ansteckend. Die Abwägung, wie viel Ansteckungsrisiko für sich selbst und sein Umfeld man akzeptiert, sollte dem Sportler selbst beziehungsweise den Erziehungsberechtigten überlassen werden. Insbesondere für Angehörige von Risikogruppen wird das Risiko nicht unbedingt geringer, wenn sie unter sich trainieren. Die Risikominimierung findet durch die Umsetzung der Empfehlungen und nicht durch Abgrenzung der Risikogruppen statt. Die CoViD-19-Ausbrüche in Alters- und Pflegeheimen zeugen davon, dass sie Separierung per se nicht vor dem Risiko schützt, sondern oft nur eine falsche Sicherheit suggeriert. Sie minimiert das Ansteckungsrisiko nicht. Jüngere Menschen sind nicht ansteckender als Ältere. Eine Empfehlung des separaten Trainings für Risikogruppen mag zwar von dem Gedanken getragen sein, durch eine verstärkte Kleingruppenbildung die statistische Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass sich innerhalb dieser Kleingruppe eine infizierte Person befindet. Doch sie birgt andererseits ein Risiko der Ausgrenzung exakt dieser Gruppe, die im Besonderen auf soziale Kontakte angewiesen ist. Die Entscheidung, ob sie am Training teilnehmen oder lieber zu Hause bleiben, sollte daher den Betroffenen selbst überlassen werden (siehe oben).

SARS-CoV-2 – Virologie und Übertragungswege. Im Gegensatz zu Bakterien werden Viren in den allermeisten Fällen nicht über Schmierinfektionen übertragen. Die Übertragung findet in erster Linie entweder durch Atemaerosole (z.B. bei Coronaviren, Influenza- und andere Erkältungsviren) oder durch andere Körperflüssigkeiten (z.B. bei HIV, Hepatitis B und C) statt. SARS-CoV-2 wird über Aerosole übertragen - also kleinste Flüssigkeitströpfchen, die von den Infizierten ausgehaucht und ausgehustet werden. Sobald dieses Aerosol austrocknet, wird auch die aus einem Fettfilm (Lipidmembran) bestehende Virushülle zerstört - damit kann das Virus nicht mehr an seine Rezeptoren auf den Zellen der Atemwegsschleimhaut andocken. Wenn man alle bisher bekannten epidemiologischen Daten betrachtet, dann erkennt man, dass die Übertragung direkt von Mensch zu Mensch stattfindet - und dass die Menschen sich über einen direkten körperlichen Kontakt und übersehr kurze Distanzen anstecken. Das unterstreicht letztlich, dass Aerosole notwendig sind, und sobald die Flüssigkeitströpfchen, in denen sich eventuelle Viren befinden, austrocknen, werden auch die Viren zerstört. Diese Flüssigkeitströpfchen stammen aus den Atemwegen; Schweiß und Tränenflüssigkeit spielen dagegen nach heutigem Kenntnisstand keine Rolle, da keine Coronaviren in diesen Flüssigkeiten nachgewiesen wurden und sie zudem antimikrobielle Stoffe enthalten. Es ist daher nicht vorstellbar, dass sich solche Aerosole tatsächlich auf Plastikkugeln halten, die sich mit Geschwindigkeiten über 100 km/h rotierend durch die Luft bewegen, ohne dass die Tröpfchen dabei trocknen. Durch die Austrocknung findet aber eine Zerstörung der Virushülle statt. Solange man die Vorschriften zur Hand- und Ballhygiene (siehe oben) beachtet, ist man mit dem Ball auf der sicheren Seite.
SARS-CoV-2 wird, wie auch andere Coronaviren, nahezu ausschließlich durch Mensch-Mensch-Kontakte und hier durch infektiöse Tröpfchen und Atemaerosole über sehr kurze Distanzen (<1,5 Meter) übertragen.
Anders als bei vielen Bakterien gibt es bei den allermeisten Viren, und so auch bei SARS-CoV-2, keine klassischen Kontakt- oder Schmierinfektionen. Die Idee solcher Schmierinfektionen geht auf Studien zurück, in den Virus-RNA auch nach längeren Zeiträumen auf Oberflächen oder auch in der Luft gefunden wurde. Man macht solche Untersuchungen, um zu sehen, was theoretisch denkbar wäre, muss es dann aber immer mit Infektionsversuchen abgleichen – also das Virusmaterial nicht nur nachweisen, sondern damit auch Zellen der Zielgewebe infizieren können. Zudem muss man diese Testergebnisse mit der epidemiologischen Realität abgleichen. Und die spricht bei CoViD-19 ganz klar für direkte Tröpfcheninfektion, von Mensch zu Mensch, als allerwichtigste Ansteckungsquelle - und gegen Kontaktinfektion über Gegenstände. Zu dieser Einschätzung kommt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das feststellt: „Der wichtigste Übertragungsweg ist eine sogenannte Tröpfchen-Infektion, bei der die Coronaviren von infizierten Menschen oder Tieren über Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend eingeatmet werden.“ Zur Frage nach anderen Übertragungswegen stellt das BfR fest: „Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.“ (https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf).Zum Verständnis, warum Kontaktinfektionen („Schmierinfektionen“) bei Viren unwahrscheinlich sind, ist wichtig: Viren können auf äußere Schädigungen nicht reagieren, denn sie leben nicht! Viren sind im Grunde nichts weiter als eine Protein- oder auch Lipid-Protein-Schachtel, in der sich der Bauplan (die genetische Information: RNA oder DNA, eben eine Nukleinsäure) zu eben dieser "Schachtel" und eventuell noch eine zusätzliche kodierte Anordnung an die Wirtszelle befindet. Diese eingeschleuste RNA zwingt die Wirtszelle umgehend zur massiven Umsetzung dieses Bauplans: Die Wirtszelle produziert neue Viren. In der Wand der "Schachtel" sind kleine Glykoprotein-Spikes, mit denen dieses Konstrukt aus Schachtel und Bauplan an Rezeptoren der Wirtszellen andocken kann, um den "Bauplan" (die Virus-RNA mit der genetischen Information) in das Innere dieser Wirtszellen zu schleusen. Damit ein Virus infektiös bleibt, müssen also sowohl diese "Verpackung" einschließlich der "Andock-Spikes" als auch der Bauplan selbst intakt bleiben. Das ist ein komplexer Vorgang, an dem die meisten Viren recht schnell scheitern und kaputtgehen – auf den Oberflächen nachgewiesen wird dann im Grunde nur der nicht weiter abgebaute „Virenschrott“, der eben nicht mehr funktionsfähig ist. Deshalb sind Virusinfektionen typischerweise auch nur direkt von Mensch zu Mensch übertragbar - ob nun als Aerosole oder über Austausch von Körperflüssigkeiten. Denn die intakten Viruspartikel müssen ihre Rezeptoren im neuen Wirtsorganismus erreichen – und das auch noch in einer ausreichend hohen Konzentration, um das körpereigenen Abwehrsystemen zu überrennen. Eine Infektion über kontaminierte Flächen und Gegenstände ist daher überhaupt nur denkbar, wenn die Ablage und der Kontakt mit virushaltigen Aerosolen in einem sehr kurzen Zeitraum stattfinden, bevor eine Austrocknung des Aerosols (Austrocknung zerstört die Lipidhülle des Virus) stattgefunden hat (Beispiel: in Hand husten Türklinke anfassen nächster fasst Türklinke an und greift sich anschließend ins Gesicht). Auf einem trocken gehaltenen Tischtennisball werden allein durch den Ballflug die Aerosole abgeschüttelt bzw. kleinste Tröpfchen austrocknen – die Vorstellung also, dass sich auf einem Ball infektionsfähige Viren in ausreichend hohen Konzentrationen befinden, um tatsächlich eine Infektion des Spielpartners zu ermöglichen, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Zur weiteren Reduktion des Risikos größerer virushaltiger Tröpfchen auf dem Ball genügen die Handhygiene und die Regel, den Ball nicht direkt anzuhusten oder anzuhauchen.

Weitere Anmerkungen zu den Empfehlungen des DTTB.

Sinnvoll sind folgende Empfehlungen:- „Umkleideräume und Duschen nicht benutzen“ Nach einer entsprechenden weiteren Lockerung sollte dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden – Umsetzung der Abstandsregel wäre auch hier ausreichend. Zudem ist bekannt, dass Seife und Duschgel die Lipidhülle zerstören und damit unschädlich machen. Für Trainer gilt selbstverständlich unbedingt die Abstandsregel, zudem haben sie eine Vorbildfunktion – und nicht zuletzt deshalb sollten sie einen Mundschutz tragen! Gerade vor dem Hintergrund, dass manche Trainer von einer Halle zur nächsten fahren und somit zu Super-Spreadern werden könnten, macht auch der Mundschutz in ihrem Fall vermehrt Sinn.

Dagegen sollten die folgenden Empfehlungen nochmals überdacht werden:- „Keine Leihschläger“? Die Besitzverhältnisse ändern nichts an der Ansteckungsfähigkeit. Sicher sollte ein Schläger nicht unmittelbar von einer Hand in die Hand eines anderen Spielers wandern. Sinnvoller wäre also eine Regelung wie „Kein Schlägertausch innerhalb der Trainingseinheit“ (wie erwähnt: Es gibt keine klassische Schmierinfektion).- Feste Trainingspaarungen?- Wichtig ist die Abstandsregel – wenn diese eingehalten wird, ist die Häufigkeit des Partnerwechsels unerheblich. - Schläger, Bälle und Tisch desinfizieren?(hier wird einmal mehr die Schmierinfektion postuliert, die es bei SARS-CoV-2 nicht gibt). Sinnvoller ist die Händedesinfektion nach jeder Paarung. Siehe allgemeine Empfehlungen, denn die Hände wären der primäre Ort, über den bei Aerosol-Kontamination eine Übertragung möglich wäre. „Jeweils eigenen Ball nutzen“? Unnötig, da keine Schmierinfektion- Kein Ballroboter und kein Balleimer-Training? Unnötig, da keine Schmierinfektion- „Kein Seitenwechsel“? Dieser Empfehlung liegt wohl die Vorstellung zugrunde, dass sich in der Luft auf der einen Seite irgendwie noch virushaltiges Aerosol in infektionsfähiger Konzentration befinden könnte. Bei der Luftzirkulation in Sporthallen eine seltsame Vorstellung, dass die Luft dort quasi stehenbleiben würde, insbesondere wenn sie durch die Bewegung der Spieler zwangsläufig in Bewegung versetzt wird (Physik). Sinnvoller wäre der Hinweis auf eine gute Es ist wichtig, dass man sich von der Idee der Kontaktinfektion (syn. „Schmierinfektion“) löst, denn dagegensprechen sowohl grundsätzliche Überlegungen zur Virologie wie auch die epidemiologischen Erfahrungen zu tatsächlich erfolgten Übertragungen. Die Einhaltungen der allgemeinen Empfehlungen, also zum körperlichen Abstand und zur Handhygiene, sind im Tischtennis gut umsetzbar und bedürfen nur einer entsprechenden, sportartspezifischen Präzisierung (siehe oben). So kommt man zu kompakten und gut umsetzbaren Empfehlungen. Also: Keine Angst vor dem Ball - stattdessen auf Abstand, Husten- und Handhygiene achten. Dann wird alles gut, und wir können bald wieder unsere Lieblingssportart Tischtennis spielen.

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26.04.2020 | Siehe Kommentar vom 22.04.2020

(he) 

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21.04.2020 | Empfehlungen des DTTB zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis

(sh)  21.04.2020 Frankfurt/Main.
Über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde sind der Deutsche Tischtennis-Bund und seine 18 Landesverbände dazu aufgefordert, konkrete Vorschläge zu einem angepassten Sporttreiben für den Zeitpunkt vorzulegen, ab dem die aktuellen Kontakteinschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie weiter gelockert werden. Das Präsidium des Deutschen Tischtennis-Bundes und eine Gruppe von Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen haben dazu die unten stehenden Empfehlungen entwickelt, die den politischen Entscheidungsträgern als Diskussionsgrundlage dienen können, über eine Hallenöffnung für den Tischtennissport zu befinden. Es handelt sich um Maßnahmen für die behutsame Wiederaufnahme gemeinsamer sportlicher Aktivitäten, die die jeweiligen Aktiven und Vereine strikt umsetzen müssten.

„Wir wollen keine Forderungen stellen oder gar Druck gegenüber der Politik aufbauen, sondern unseren Beitrag leisten, um solidarisch mit den anderen Gesellschaftsgruppen und Sportverbänden die Corona-Krise bestmöglich bewältigen“, stellt DTTB-Präsident Michael Geiger klar. „Dazu gehört im Rahmen einer schrittweisen Lockerung dann auch, das gemeinsame Sporttreiben unter Einhaltung von Distanzregeln zum persönlichen Schutz jedes einzelnen Aktiven zu ermöglichen. Unsere Sportart als Individual- und Nicht-Kontakt-Sport macht das – mit einer Reihe kleiner Anpassungen – unserer Meinung nach möglich.“

Zweistufiger Wiedereinstieg: erst Training, später Wettkampfbetrieb

Nicht zuletzt der DOSB hatte auf die aus dem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen resultierende Vereinsamung und den Bewegungsmangel sowie auf die hohen sozialen und psychischen Belastungen in den Familien hingewiesen, denen mit der Öffnung für den Vereinssport entgegen gewirkt werden könne. Der Dachverband des deutschen Sports hatte Mitte April zehn sogenannte Leitplanken veröffentlicht, durch die bei konsequenter Anwendung das Ansteckungsrisiko verringert wird. Die Spitzenverbände sollten unter Berücksichtigung dieser Leitplanken sportartspezifische Übergangsregelungen erarbeiten.

„Sportvereine leisten einen wertvollen Beitrag zum Miteinander der Gesellschaft und der Gesundheit. Die nachvollziehbaren Einschränkungen zur Verlangsamung der Pandemie sind auf lange Sicht leichter zu ertragen, wenn man den Menschen zumindest an kleinen Stellen eine Perspektive gibt“, so DTTB-Generalsekretär Matthias Vatheuer.

Das DTTB-Konzept sieht einen zweistufigen Wiedereinstieg vor, zunächst in den Trainings-, danach in den Wettkampfbetrieb, der regulär Ende August beginnen würde. Tischtennis-Deutschland hatte bereits am 1. April die Spielzeit 2019/20 für den Mannschaftsspielbetrieb in ganz Deutschland von der untersten Kreisklasse bis zur Bundesliga mit Ausnahme der TTBL-Play-offs für beendet erklärt.
Empfehlungen des Deutschen Tischtennis-Bundes für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Beschreibung Tischtennis allgemein:

Tischtennis ist Individualsport
Tischtennis ist kein Kontaktsport
Trainingspartner*in/Wettkampfgegner*in sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt

Anpassungen in der Trainings- bzw. Wettkampfpraxis

Die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen werden eingehalten
Die Trainingszeiten werden individuell innerhalb der Obergrenzen für die Teilnehmerzahl eingeteilt (kein offener Trainingsbetrieb)
Auf- und Abbau von Tischen und Materialien erfolgt durch fest eingeteilte Personen, die dafür Handschuhe und Mundschutz nutzen
Dort, wo es räumlich möglich ist, werden die Tische zum Training im Außengelände der Hallen aufgestellt
Alle genutzten Tische werden räumlich durch Umrandungen voneinander abgetrennt, bei Hallen mit Trennvorhängen werden auch diese genutzt. Die Spielboxen (laut Regel mindestens 12 x 6 Meter) können auch größer gebaut werden
Die Spieler*innen nutzen ausschließlich eigene Schläger, keine Leihschläger vom Verein/Trainer
Es gibt fest eingeteilte Trainingspaarungen
Für Angehörige von Risikogruppen wird zu bestimmten Zeiten geschütztes Training angeboten
Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine 10-minütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen
Es wird kein Doppel gespielt
Die Spieler*innen einer Paarung nutzen jeweils einen eigenen Ball, den nur sie/er berühren bzw. ins Spiel bringen darf
Die beiden Bälle der Trainingspaarung sind deutlich voneinander unterscheidbar (z.B. weiß/orange)
Es findet kein Training am Ball-Roboter sowie kein Balleimer-Training statt
Es gibt keinen Seitenwechsel
Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt
Kein Handeschütteln/Abklatschen zu Beginn und Spielende
Kein Anhauchen des Balles
Kein Abwischen des Handschweißes am Tisch
Trainer*innen im Nachwuchstraining halten Abstand, tragen einen Mundschutz und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen durch

Wettkampfbetrieb (regulärer Beginn Ende August)

Zusätzliche Regelungen für Wettkämpfe:

Die Anreise zu Wettkämpfen erfolgt individuell, nicht in Fahrgemeinschaften
Individualwettkämpfe finden unter Begrenzung der in der Halle anwesenden Personenzahl gemäß den jeweils geltenden Vorschriften statt
Das Spielsystem im Ligenspielbetrieb kann den zum Zeitpunkt des Saisonbeginns geltenden Bestimmungen angepasst werden (3er-, 4er-, oder 6er-Mannschaft ohne Doppel)
Der gesamte Wettkampfablauf (Spielen, Coaching, Mannschaftsbank, ggf. erforderlicher Schiedsrichtereinsatz) wird so gestaltet, dass das Abstandsgebot über die gesamte Dauer des Wettkampfes eingehalten wird

HW schreibt am 22.04.2020 23:50:22:  Wer ist 'sh' ? Passen würde nur Schmal, Hans-Detlev, wobei ich nicht von seiner Autorenschaft ausgehe. Ich wähle übrigens den weißen Spielball...
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17.04.2020 | HTTV: Spielbetrieb bis zum 31. Mai 2020 ausgesetzt - Veranstaltungen werden abgesagt

(wo)  Das Präsidium hat sich am gestrigen Donnerstag, aufgrund der neuen Informationen der Bundesregierung, mit der weiteren Vorgehensweise zum Thema "Corona" beschäftigt.

Es wurde festgelegt, dass die Aussetzung des Spielbetriebs (VR-Cup-Turniere, weiterführende Veranstaltungen) bis zum 31.05.2020 verlängert wird. Sämtliche Veranstaltungen, welche in diesem Zeitraum angesetzt sind, werden abgesagt.

Reservespielerstatus (RES) für die Saison 2020/2021
DTTB-Ressort Wettspielordnung hat sich mit dieser Thematik näher auseinandergesetzt

Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass niemand außer dem DTTB-Bundestag (und auch nicht das Ressort WO) berechtigt ist, die Vorschriften der WO zu ändern oder “anzupassen“. Insofern gibt es hier auch für das Ressort WO keinen Handlungsspielraum. Es bleibt somit bei den in der WO bestehenden Regelungen:

Die RES-Spieler, die zwei Einsätze in der Rückrunde 2019/2020 hatten, haben ein Recht darauf, den Vermerk zur Vorrunde 2020/2021 loszuwerden.

Bei denjenigen Stammspielern, die in der RR 2019/2020 keine zwei Einsätze hatten, erfolgt gemäß der WO der Rückgriff auf die der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie und das ist in diesem Fall die „coronafreie“ VR 2019/2020, was in vielen Fällen Abhilfe leisten sollte.

Spieler, die weder in der VR 2019/2020 noch in der RR 2019/2020 an zwei Punktspielen des Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben, werden zur VR 2020/2021 in der Altersklasse Damen/Herren zum Reservespieler (RES) (Ausnahmen im Fall der untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins, bei Wechseln bzw. bei Anträgen aufgrund Schwangerschaft s. Ziffer 1.3 des Abschnitts H der WO).

Abschließend bittet das Ressort WO in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass die aktuell noch gültigen Regelungen zum RES-Status recht großzügig sind. Diese Einschätzung wird durch den Beschluss des DTTB-Bundestages 2019 bestätigt, der im Ergebnis zu einer Erhöhung der zukünftigen Mindesteinsätze von 2 auf 3 geführt hat.

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02.04.2020 | Entscheidungen zum Umgang der in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befindlichen Mannschaften

HTTV

(wo)  Alle Mannschaften die auf einen Platz stehen der zur Teilnahme an einer Relegation berechtigt, haben das Recht nächste Saison in der höheren Spielklasse zu starten.

Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten schwierig und keiner kann vorhersehen, wie die Entwicklung in den nächsten Monaten verlaufen wird. In der gemeinsam verkündeten Entscheidung vom 1. April 2020 haben sich der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) und seine Landesverbände (LV) auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Dabei obliegt es den Landesverbänden selbst über die Vorgehensweise zu entscheiden wie mit den Mannschaften verfahren wird, die sich in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befinden.
Folgende Regelungen kommen nach Beschluss des Präsidiums vom 2. April 2020, der in enger Zusammenarbeit mit dem Ressortleiter Mannschaftssport Thomas Diehl und seinem Stellvertreter Hans-Jürgen Arnold erfolgte, zur Anwendung:

1. Alle Mannschaften, die auf einem Aufstiegsplatz stehen, haben das Recht in der nächsten Saison in der höheren Spielklasse zu starten. Die Mannschaft ist nicht zum Direktaufstieg verpflichtet!

2. Alle Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz stehen, steigen ab.

3. Alle Mannschaften die auf einen Platz stehen, der zur Teilnahme an einer Relegation/Aufstiegsspielen berechtigt, haben das Recht nächste Saison in der höheren Spielklasse zu starten.

4. Alle Mannschaften die auf einen Platz stehen der zur Teilnahme an Abstiegsspielen berechtigt, verbleiben nächste Saison in dieser Spielklasse.

5. Alle Mannschaften die auf einen Platz stehen der zur Teilnahme an vorsorglichen Aufstiegsspielen berechtigt, werden für das Auffüllen einer Spielklasse berücksichtigt.

6. Im Rahmen der Vereinsmeldung wird die unverbindliche Aufstiegsbereitschaft bis zum fünften Tabellenplatz abgefragt.

7. Auf Hessenebene finden keine Ehrung der Meistermannschaften statt. Auf Bezirks- und Kreisebene entscheiden die Bezirke und Kreise über eine Ehrung.

Präsident Andreas Hain erläutert: "Wir wissen, dass es natürlich immer noch Härtefälle geben wird, wir hoffen jedoch mit diesen Entscheidungen eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Das ist eine besondere Situation. Wir gehen gleichzeitig davon aus, dass diese eindeutigen Lösungen letztendlich von allen akzeptiert und getragen werden. Wichtig ist, dass auch die letzten offenen Punkte schnell geklärt wurden und keiner noch lange auf ein Ergebnis warten muss. Wir stehen vor großen Aufgaben, bei denen wir allen Spieler/innen und Vereinen, sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Kraft sowie alles Gute und viel Gesundheit wünschen".

Durch die oben genannten Umständen kann es zu einem Überhang von Teams in einzelnen Spielklassen in der Spielzeit 2020/2021 kommen, der dann einen vermehrten Abstieg zur Folge hätte.

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Was waren die Leitmotive für die Beteiligten an der Suche nach einer Lösung nach dem Aussetzen der Saison wegen der Corona-Krise?

1. Der DTTB und seine 18 Landesverbände wollten nach Möglichkeit eine bundeseinheitliche Lösung finden. Es sollte nicht so sein, dass ein Verein in Flensburg grundlegend anders behandelt wird als einer in Sonthofen, Görlitz oder in Selfkant. Wir spielen denselben Sport, da sollten auch die Regeln möglichst - unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten - einheitlich sein. Das schafft Nachvollziehbarkeit.

2. Die Wettspielordnung (WO) ist sozusagen das Gesetzbuch für unseren Spielbetrieb, das sich nicht kurzfristig ändern lässt. Nach der WO muss sich Tischtennis-Deutschland richten, Krise hin oder her. Auch nach Jahrzehnten der Erfahrung mit verschiedenen Vorkommnissen in unserem Sport wird man darin nicht für jedes Ereignis eine Lösung parat haben. Aber in Sondersituationen wie dieser ist die WO trotzdem der wichtigste Leitfaden. Wenn der DTTB und die Landesverbände gegen ihre eigenen Ordnungen verstoßen, ist eine Regelung angreifbar. Wird eine Entscheidung von den Rechtsorgangen kassiert, ist niemandem geholfen.

3. Die Lösung sollte rechtlich unangreifbar sein und den Vereinen so schnell wie möglich Planungssicherheit geben.

Wer war an der Ausarbeitung der Vorschläge beteiligt?
Alle Landesverbände, Regionen und DTTB-Gremien konnten Vorschläge zum Umgang mit dem Mannschaftsspielbetrieb einreichen. Sie umfassten insgesamt 36 Seiten. Einige Landesverbände hatten vorab bei ihren Bezirken und Kreisen ein Meinungsbild eingeholt. Eine Kleingruppe aus DTTB und Landesverbandsvertretern hat alle Vorschläge gebündelt, sondiert und juristisch geprüft. An der abschließenden großen Telefonkonferenz am Dienstagabend mit insgesamt rund 30 Experten waren Vertreter des Deutschen Tischtennis-Bundes (Mitglieder von Präsidium, Ausschuss für Leistungssport, Ressort Erwachsenensport und Generalsekretariat sowie der Justiziar) sowie Vertreter aller 18 Landesverbände – die Sportwarte bzw. Vizepräsidenten Sport oder Fachleute für den Mannschaftsspielbetrieb – beteiligt.

Warum kam es zu der Entscheidung für den Abbruch der Saison Mitte März und die Übernahme der März-Tabelle als Abschlusstabelle?
1. Juristisch ist eine Annullierung der Saison nicht möglich. Die Wettspielordnung setzt voraus, dass eine Saison, also gespielte Matches, gewertet wird.

2. Da im Durchschnitt ca. 85 Prozent aller Spiele, teilweise sogar 100 Prozent, sportlich einwandfrei absolviert wurden, berücksichtigt die gewählte Lösung alle bereits gezeigten „Leistungen“ für Aufstieg und Abstieg. Diese Option ermöglicht die vollständige Wertung aller in der Spielzeit 2019/20 bis zum 13. März 2020 ausgetragenen Mannschaftskämpfe.

3. Die Spielzeit ist nach der WO vom 1. Juli bis 30. Juni festgelegt. Demnach sind saisonübergreifende Lösungen (z.B. Vorrunde 2019/20 und Rückrunde in der Saison 2020/21) ausgeschlossen.

4. Die März-Tabelle wurde von allen an der Telefonkonferenz Beteiligten als die gerechtere Tabelle bewertet, weil sie die meisten Punktspiele enthält; sie enthält jedoch – der einzige Nachteil – Mannschaften mit einer unterschiedlichen Anzahl von absolvierten Punktspielen. In sehr vielen Fällen ist dieser Mangel unerheblich. Sollte es in Einzelfällen zu Härten kommen, könnten diese auf den verschiedenen Ebenen wenn möglich aufgefangen werden.

5. Anhand der aktuellen Platzierungen sind schon Wechsel geplant oder eingereicht.

6. Der DTTB und die Landesverbände gehen davon aus, dass sie eine durch die entsprechenden Ordnungen abgedeckte Lösung gefunden haben, die juristisch nicht angreifbar ist.

Welche Argumente gab es dagegen, den Stand zum Ende der Vorrunde als Abschlusstabelle zu nehmen?
1. Die Wettspielordnung setzt voraus, dass eine Saison, also gespielte Matches, gewertet wird.

2. Warum sollten die Ergebnisse und Leistungen der Rückrunde keine Beachtung finden? Es gibt Mannschaften, die sich in der Rückrunde an die Tabellenspitze gespielt haben und demnach Meister geworden wären ebenso wie Teams, die derzeit auf Platz eins stehen und zur Jahreswende nur Tabellenvierter waren.

3. Benachteiligt wären in den Spielklassen unterhalb der Bundesklassen, also unterhalb der Oberliga diejenigen Mannschaften, die sich zur Rückrunde verstärken konnten bzw. in den Bundesspielklassen diejenigen Mannschaften, die zur Rückrunde auf in der Vorrunde nicht einsatzfähige Spieler/innen zugreifen konnten. Die reguläre Wechselmöglichkeit mit der Veränderung der Mannschaft war für die Beteiligten ein gewichtigeres Argument als eine Benachteiligung derer, denen z.B. zur Rückrunde der/die Topspieler/in ausgefallen ist.

4. Alle Entwicklungen ab Januar durch Verbesserung oder Verschlechterung der Mannschaftsleistungen werden außer Acht gelassen; so könnte es passieren, dass jemand absteigt, der in der aktuellen Tabelle im gesicherten Mittelfeld steht – und umgekehrt.

5. Alle Mannschaftskämpfe der Rückrunde würden herausfallen – und das sind bei einzelnen Mannschaften mitunter sechs und mehr.

Meine Mannschaft hat einen Nachteil dadurch, dass sie beim Abbruch der Rückrunde weniger Spiele absolviert hatte als die Konkurrenzvereine. Welche Lösung gibt es dafür?
Ungerechtigkeiten oder Härtefälle würde es geben, egal welche Entscheidung DTTB und Landesverbände getroffen hätten. Der DTTB und die Landesverbände versuchen, einen Großteil der Härtefälle auf den verschiedenen Ebenen so gut es geht zu regeln. Entscheidung des HTTV für seine Spielklassen vom 2. April: Jedem Team, das auf einem Relegationsplatz steht, wird der Aufstieg oder der Klassenerhalt angeboten.
Mannschaften, die bei Abbruch auf den Relegationsplätzen stehen, verbleiben in der jeweiligen Spielklasse – das gilt für die Tabellenachten – bzw. steigen in die nächst höhere Spielklasse auf – gilt für die Tabellenzweiten. Dadurch kann es unter Umständen zu einem Überhang von Teams in einzelnen Staffeln in der Spielzeit 2020/2021 kommen, der dann einen vermehrten Abstieg zur Folge hätte.

Welche TTR-Werte werden für die Mannschaftsmeldungen der neuen Saison maßgeblich sein?
Für die Meldungen der Vorrunde ist der Q-TTR-Wert maßgebend, der mit dem Stichtag 11. Mai berechnet wird.

Was passiert mit dem Reservespielerstatus (RES)
Die Bedingungen der WO H 1.3.1 gelten auch für die Saison 2020/21.

Text: DTTB und HTTV




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01.04.2020 | Saison beendet!

(vo) 


Hessischer Tischtennis-Verband
Entscheidungen zur Saison 2019/2020 getroffen
DTTB und Landesverbände einigen sich auf einheitliche Regelung. Sofortige Beendigung der Saison. Tabellen zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung werden als gültigen Tabelle (Abschlusstabelle) gewertet.

Der Deutsche Tischtennis-Bund und alle Landesverbände (LV) haben sich in einem konstruktive Austausch folgendes beschlossen:

1. Die Spielzeit 2019/2020 wird per sofort beendet (es werden auch keine Relegationen mehr zur Austragung kommen).

2. Die damit jetzt beendete Spielzeit 2019/2020 wird anhand der zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung der Spielzeit gültigen Tabelle gewertet (Abschlusstabelle).

3. Die in diesen Abschlusstabellen (siehe Ziffer 2) auf den Auf- und Abstiegsplätzen (Relegationsplätze unberücksichtigt) befindlichen Mannschaften steigen auf bzw. ab.

4. Entscheidungen zum Umgang der in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befindlichen Mannschaften trifft jeder LV bzw. der DTTB je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Spielklassen für sich und veröffentlicht diese in den nächsten Tagen.

5. An den Vorgaben und Terminen der WO zur Planung der Spielzeit 2020/2021 wird festgehalten.

Die Entscheidung des HTTV zu Punkt 4 erfahren sie bis spätestens 6. April auf der HTTV-Website. Wir bitten von Anfragen abzusehen.

vo schreibt am 01.04.2020 15:21:34:  wird sicher Härtefälle geben... Unsere Herren 4 zB. sind momentan nur Letzter, weil wir ein Spiel vorgezogen haben.....bin mal gespannt...
DB schreibt am 01.04.2020 19:43:06:  Ich persönlich finde, dass das so eine Ausnahmesituation ist, dass man das oben wie unten als höhere Gewalt und damit Glück/Pech...Härtefälle joa...denke alle können froh sein, wenn Corona vorbei ist und wir einfach spielen können, wo auch immer...
DB schreibt am 01.04.2020 20:00:00:  + "einordnen sollte"
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24.03.2020 | Wie soll's sportlich weitergehen...?

(wo)  Deutscher Tischtennisbund und Landesverbände arbeiten mit Hochdruck an einer bundesweit einheitlichen Lösung:

Frankfurt/Main. Nachdem der Spielbetrieb wegen des Coronavirus bundesweit ruht, arbeiten der DTTB und seine 18 Landesverbände mit Hochdruck an einer bundeseinheitlichen Lösung für den Abschluss der Saison.

Es geht um die Entwicklung und Prüfung möglicher Szenarien und Auswirkungen, um ein System zu finden, das in allen Spielklassen der Landesverbände sowie der Bundesspielklassen einheitlich angewandt werden kann, also von der untersten Kreisklasse bis zur 1. Bundesliga.

Entschieden werden muss u.a. über eine Verschiebung von Spieltagen, deren Streichung, Wertungen von bereits stattgefundenen Mannschaftskämpfen, Auf- und Abstiegsregelungen sowie Wechselterminen und das für teilweise sehr unterschiedliche Ligenstrukturen von Flensburg bis Oberstdorf.

Erst Arbeitsgruppe, dann große Runde. Ziel: 5. April

„Die Landesverbände haben viele qualifizierte Vorschläge zu dieser komplexen Thematik eingereicht“, sagt Heike Ahlert, DTTB-Vizepräsidentin Leistungssport. „Wir haben diese gesichtet, diskutieren sie zunächst in einer achtköpfigen Arbeitsgruppe und dann in der ganz großen Runde mit allen Verbänden.“

Die bundesweite Lösung müsse transparent, nachvollziehbar, machbar in der Umsetzung sein und juristisch standhalten, erklärte DTTB-Präsident Michael Geiger. „Optimal wäre es, wenn wir das Ergebnis intern bis zum 5. April festlegen könnten. Dann könnten wir es in der Woche vor Ostern kommunizieren und damit Spielerinnen, Spielern und Vereinen so früh wie möglich Planungssicherheit geben.“ Er fügt an: „Klar ist aber schon jetzt, dass am Ende nicht jede Mannschaft in unseren knapp 10.000 Vereinen und Abteilungen in Deutschland mit den Entscheidungen zufrieden sein wird. Wir versuchen – wie die Verantwortlichen in allen anderen Lebenslagen in dieser Ausnahmesituation –, das große Ganze im Auge zu behalten.“

In den vergangenen Wochen haben uns verständlicherweise zahlreiche Anfragen nach Zwischenergebnissen und Ergebnissen der internen Diskussionen über den Mannschaftsspielbetrieb erreicht.

Der DTTB bittet um Verständnis, dass weitere Informationen erst nach dem Ende der Gespräche, voraussichtlich am 6. April, preisgegeben werden können...so der DTTB auf der Seite https://www.tischtennis.de

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17.03.2020 | Sportamt Gießen schließt mit sofortiger Wirkung die städtischen Hallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres...

(wo) 

Von: Erben, Tobias
Gesendet: Dienstag, 17. März 2020 15:36
An: Sportamt
Betreff: Schließung der städtischen Hallen und Kunstrasensportplatz "An der Volkshalle"
Priorität: Hoch

Guten Tag,
aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 Infektionen in Hessen wurden bereits Maßnahmen der Landesregierung vorgenommen. Der Krisenstab der Universitätsstadt Gießen hat weitere Schritte veranlasst, über die wir unsere Gießener Sportvereine informieren möchten:
Schließung städtischer Hallen und Kunstrasen-Sportplatz „An der Volkshalle“

Wir alle müssen einen wichtigen Beitrag leisten, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Es gilt alle Mitbürger*innen zu schützen, insbesondere die gefährdeten Personengruppen. Nur mit diesen Einschränkungen des persönlichen Kontaktes können wir es schaffen, den Anstieg von Erkrankungen durch den Corona-Virus möglichst zu verlangsamen und somit die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems zu unterstützen.

Einzelne Gießener Sportvereine haben bereits in den letzten Tagen erklärt, dass sie den Empfehlungen ihrer Sportverbände gefolgt sind und den Trainingsbetrieb ausgesetzt haben.

Mit sofortiger Wirkung werden die städtischen Hallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres geschlossen. Es handelt sich hierbei um die kommunalen Sporthallen, Turnhallen, Gymnastikhallen sowie Sporträume. Zudem haben wir den Zugang zum Kunstrasen-Sportplatz „An der Volkshalle“ inkl. Funktionsgebäude geschlossen. Wir appellieren an alle Gießener Sportvereine, den Sportbetrieb und das sonstige Vereinsleben ruhen zu lassen.

Wir verweisen auf die Berichterstattung der Tageszeitungen, Fernsehen/Radio sowie Internet zu den aktuellen Entwicklungen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tobias Erben
Sportamt

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14.03.2020 | Aufgrund der aktuellen Entwicklung stellen wir das Training bis auf Weiteres ein.

(wo)  Bleibt gesund!

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12.03.2020 | Eilmeldung - Hessischer Tischtennis-Verband setzt kompletten Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung bis zum 17. April 2020 aus

(wo)  12.03.2020
"Autor: Dennis Erbe

Bereichsleiter und Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit

Das Präsidium hat sich am heutigen Donnerstag (12. März 2020) intensiv mit dem Thema Coronavirus und dessen Auswirkungen auf den Tischtennissport in Hessen beschäftigt. Dabei hat der HTTV entschieden, dass der gesamte Spielbetrieb, also auch alle Individualwettbewerbe mit sofortiger Wirkung, vorerst bis einschließlich 17. April 2020, ausgesetzt wird. Der HTTV kommt damit der Fürsorgepflicht für die Gesundheit gegenüber den Vereinen sowie deren Spielerinnen und Spielern nach. Darüber hinaus unterstützt er damit die behördlichen Bemühungen um mögliche Ansteckungen zu verhindern und die weitere Ausbreitung einzudämmen. „Das Präsidium trifft nach ausführlicher Diskussion eine klare Entscheidung, die aktuelle Situation birgt einfach zu viele Eventualitäten. Der Status ändert sich fast minütlich. Wir bitten alle um Verständnis, auch wenn es für Einige vielleicht schwer nachvollziehbar ist. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, sind jedoch der Überzeugung, dass wir im Sinne aller Beteiligten die richtige Entscheidung getroffen haben. Die Lage wird natürlich täglich weiter beobachtet und dann werden wir schauen, ob Veranstaltungen nachgeholt werden können und ob der Spielbetrieb gegebenenfalls später zu Ende geführt werden kann. Das sollte unser Ziel sein“, so HTTV-Präsident Andreas Hain."

Informationen vom Deutschen Tischtennisbund finden sich hier:
https://www.tischtennis.de/news/update-regelungen-fuer-den-tischtennissport-zum-corona-virus.html

neu am 13.3.2020:
https://www.tischtennis.de/aktuelles/dttb.html
....in der kommenden Woche werden DTTB, Verbände und die zuständigen Gremien gemeinsam versuchen, eine bundeseinheitliche Regelung über die Folgewirkungen zu entwickeln, etwa die Entscheidung über eine Verschiebung von Wettkämpfen, deren Streichung sowie Auf- und Abstiegsregelungen.

(wo) 12.03.2020, 16.30
Den Trainingsbetrieb führen wir vorerst noch weiter.

Zum Schutz aller Trainingsteilnehmer bitten wir darum, insbesondere beim Vorliegen folgender Anzeichen

Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen,
trockener Husten und Halskratzen,
Schnupfen und Abgeschlagenheit,
Atemprobleme,
Schüttelfrost,
in manchen Fällen Übelkeit und Durchfall.

generell auf eine Teilnahme am Training zu verzichten! Gleiches gilt für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.

Da es derzeit keinen wirksamen Schutz durch Medikamente vor und nach einer Infektion gibt, erfolgt die Teilnahme am Training ausschließlich in eigener Verantwortung.

Rund vier von fünf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen nach aktuellem Kenntnisstand mild. Das bedeutet aber auch: Einem von fünf Erkrankten droht ein schwerer Krankheitsverlauf, meist kommt es zu einer Lungenentzündung, in manchen Fällen führt Covid-19 zum Tod. Verlässliche Zahlen über die Sterberate gibt es noch nicht.

Das Risko für einen schweren Krankheitsverlauf steigt ab einem Alter von 50 Jahren stetig an. Ebenfalls besonders gefährdet sind Menschen, deren Körper durch eine Grunderkrankung geschwächt ist, etwa eine Herzkreislauferkrankung, Diabetes, Bluthochdruck, eine Erkrankung des Atmungssystem oder Krebs.
Bei ihnen scheint Covid-19 unabhängig vom Alter häufig schwer zu verlaufen.
Kommt mehreres zusammen, haben also ältere Menschen eine Grunderkrankung oder Menschen mehrere chronische Krankheiten, ist das Risiko statistisch gesehen noch höher.

In dieser Situation muss jeder unter Berücksichtigung seiner eigenen Situation selbst entscheiden, welches Risiko er eingehen will.

tm schreibt am 12.03.2020 14:17:53:  :( Der Trainingsbetrieb bleibt aber vorerst ohne Einschränkungen möglich?
vo schreibt am 12.03.2020 15:41:06:  Dazu schreiben wir noch was. Ich gehe aber stark davon aus dass das sportamt die giessener Hallen eh schliessen lässt. Stay tuned
wo schreibt am 12.03.2020 16:33:23:  es geht also erst mal noch weiter, s.o. Text....
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